Kampfdrohnen in Deutschland verhindern – eine Chance für ihre internationale Ächtung und den
Stopp des FCAS? Aus den Perspektiven der Künstlichen Intelligenz und des Völkerrechts
Kampfdrohnen sind bisher völkerrechtlich nicht verboten, aber sie werden als Angriffswaffen weltweit menschenrechts- und völkerrechtswidrig eingesetzt. Aufgrund ihres häufig dauerhaften Einsatzes, ferngesteuert von weit entfernten Bodenstationen, führen sie zudem zu einer Entgrenzung des Krieges. Völkerrechtlich fragwürdig ist auch die Entwicklung hin zu autonomen Kampfdrohnen, die durch Algorithmen gelenkt werden. So ist die Bundesrepublik mit dem „Future Combat Air System“ (FCAS) an der Entwicklung eines europäischen Kampfflugzeugs beteiligt, das von weitgehend autonomen, bewaffneten und unbewaffneten Drohnen begleitet werden soll.
Bergen Kampfdrohnen die Gefahr einer schleichenden Automatisierung der Kriegsführung? Wie ist der Einsatz völkerrechtlich zu bewerten? Lassen sich Perspektiven ihrer internationalen Kontrolle, Abrüstung und Ächtung aufzeigen?
Es diskutieren:
Carolyn Horn, Senior Legal Advisor von Dr. Agnes
Callamard, Sonderberichterstatterin der Vereinten
Nationen für außergerichtliche, standrechtliche oder
willkürliche Hinrichtungen
Prof. Dr. Norman Paech, Völkerrechtler
und Friedenswissenschaftler
Dr. Jakob Foerster, Forscher im Bereich
der Künstlichen Intelligenz